An die Leine, fertig, los

05.04.2024

Leinenpflicht für Hunde ab dem 1. April bis 31. Juli 2024

Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. April 2024 die Leinenpflicht für Hunde im Wald und am Waldrand in Kraft getreten ist. Gemäss dieser Regelung sind alle Hundehalter dazu verpflichtet, ihre Vierbeiner im Wald und am Waldrand (bis 50 Meter ausserhalb des Waldes) an der Leine zu führen. Diese Massnahme wurde zum Schutz der Wildtiere während ihrer Brut- und Setzzeit eingeführt.

Wir appellieren an alle Hundebesitzer, diese Vorschrift zu respektieren und ihre Hunde stets im Wald und am Waldrand angeleint zu halten. Durch die Einhaltung dieser Regel tragen wir alle dazu bei, mögliche Konflikte zu vermeiden und das Zusammenleben mit den Wildtieren zu fördern.

Meldung Kanton Zürich betreffend die Leinenpflicht in und um den Wald

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