11.11.2025
Die moderne Art der Fortbewegung
E-Trottinetts haben sich in den letzten Jahren als beliebte und praktische Fortbewegungsmittel etabliert. Diese elektrisch betriebenen Fahrzeuge erfreuen sich grosser Beliebtheit, da sie eine Alternative zum Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln bieten.
Auch im Einsatzgebiet der Polizei Region Pfäffikon ist der Anstieg von E-Trottinetts unübersehbar. Gleichzeitig ist der Polizei aufgefallen, dass eine erhebliche Rechtsunsicherheit darüber besteht, wer diese Fahrzeuge benutzen darf und welche Regeln dabei beachtet werden müssen.
E-Trottinetts dürfen nach geltendem Recht nur dort eingesetzt werden, wo auch Fahrräder fahren dürfen. Sie dürfen maximal 20 km/h schnell fahren. Sie dürfen bereits ab dem Alter von 14 Jahren mit dem Töffli-Führerausweis (Kat. M) gefahren werden. Ab dem Alter von 16 Jahren ist es nicht mehr erforderlich, einen Führerausweis zu besitzen, um E-Trottinetts zu fahren. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Regelungen besagt, dass während der Fahrt mit E-Trottinetts nur eine Person unterwegs sein darf. Das Mitnehmen von Passagieren ist untersagt. Diese Vorschrift trägt dazu bei, die Stabilität und Kontrolle über das Fahrzeug zu gewährleisten und das Risiko von Unfällen zu reduzieren.
Die Polizei Region Pfäffikon möchte dringend darauf hinweisen, dass das Tragen eines Helms ratsam ist. Obwohl die Helmpflicht nicht besteht, zeigt die Erfahrung, dass ein Velohelm im Falle eines Sturzes erhebliche Verletzungen vermeiden kann. Die Unfallstatistiken sind alarmierend: Zwischen 2021 und 2024 haben sich die Unfallzahlen von E-Trottinetts verdreifacht. Besonders besorgniserregend ist, dass neun von zehn schwer verletzten E-Trottinett-Fahrern keinen Helm trugen.
In Bezug auf Alkohol gilt die allgemein auch für Autofahrer gültige 0,5-Promille-Grenze.
E-Trottinetts müssen mit einer Glocke ausgestattet sein. Sie müssen sowohl mit einer Vorder- als auch eine Hinterradbremse ausgestattet sein und müssen zudem über Rückstrahler verfügen. Der Rückstrahler hinten muss rot sein, während der vordere weiss sein muss. Eine Beleuchtung ist ebenfalls erforderlich. Das vordere Licht muss weiss sein, während das hintere Licht rot und ständig leuchtend sein muss. Es ist Pflicht, die Beleuchtung auch tagsüber einzuschalten.
