30.10.2025
Was ist erlaubt und was ist verboten
Halloween, das am 31. Oktober gefeiert wird, hat seinen Ursprung in der Bezeichnung «All Hallows Evening», was den Abend vor dem christlichen Allerheiligentag bezeichnet. An Allerheiligen gedenken die Christen den Verstorbenen und beten für deren Seelen. Diese Tradition verbindet sich mit Bräuchen, die weit über religiöse Hintergründe hinausgehen.
Die Wurzeln von Halloween
Ursprünglich feierte man mit Halloween das «Ende des Sommers». Der Brauch, kunstvoll geschnitzte Kürbisse, auch als «Jack O'Lantern» bekannt, mit Kerzen zu beleuchten und vor den Häusern aufzustellen, ist heute ein fester Bestandteil des Festes. Das Licht in den Kürbissen soll Schutz bieten und die Geister, die in der irischen Mythologie an diesem Abend aus dem Totenreich zurückkehren, vertreiben. In dieser Nacht zieht das Übernatürliche umher, und es wird geglaubt, dass Geister und Dämonen aktiv sind.
Halloween heute
In der modernen Gesellschaft hat sich Halloween vor allem zu einem Fest entwickelt, das von Kostümpartys und Streichen geprägt ist. Viele Jugendliche ziehen verkleidet durch die Strassen und treiben Scherze. Es gibt jedoch auch eine wichtige Botschaft: Die Polizei Region Pfäffikon empfiehlt, Halloween friedlich zu feiern und darauf zu achten, dass die Scherze nicht über die Stränge schlagen. Es ist eine Zeit für Gemeinschaft, Spass und ein wenig Grusel – jedoch sollte der respektvolle Umgang miteinander immer im Vordergrund stehen.
Immer wieder sorgen Jugendliche an Halloween für negative Schlagzeilen: Vor allem, weil sie rohe Eier an Hausfassaden schmeissen. Die Polizei Region Pfäffikon bittet um Unterstützung der Eltern, um gemeinsam dafür zu sorgen, dass Halloween ein positives Erlebnis für alle bleibt. Lassen Sie uns zusammen dafür sorgen, dass die Nacht der Geister und Gespenster nicht zur Nacht des Vandalismus wird!
Die Polizei Region Pfäffikon wird an diesem Abend wieder verstärkt im Einsatz stehen. Wie in den Jahren zuvor werden Gegenstände, die für Sachbeschädigungen eingesetzt werden können, sowie gefährliche Gegenstände eingezogen. Sie können, sofern sie nicht verboten sind, nach der Halloween-Nacht beim Polizeiposten wieder abgeholt werden.
Erlaubt ist:
• Sich zu verkleiden
• Halloween-Sprüche aufzusagen
• nach «Süsses oder Saures» zu fragen
• sich friedlich auf öffentlichem Grund aufzuhalten
Verboten ist:
• Gegenüber Menschen und Tieren gewalttätig zu sein
• fremdes Eigentum zu beschädigen oder zu verschmutzen
• fremde Grundstücke zu betreten
• Streiche an fremden Türklingeln durchzuführen
• die Nachtruhe ab 22:00 Uhr zu missachten
• das Abbrennen von Lärm verursachendem Feuerwerk