Freiwillige Waffenabgabe

06.08.2025

Waffenabgabe leicht gemacht – Wissenswertes zur freiwilligen Waffenabgabe in der Schweiz

Die Möglichkeit, freiwillig Waffen abzugeben trägt zur öffentlichen Sicherheit bei. Obwohl die Schweiz eine lange Tradition im privaten Waffenbesitz hat, gibt es verschiedene Optionen für Bürgerinnen und Bürger, ihre Waffen legal und unkompliziert abzugeben.

Wissenswertes und Tipps zur freiwilligen Waffenabgabe hat Polizei.news in Kooperation mit der NaturAktiv AG und waffenboerse.ch zusammengestellt.

Die rechtlichen Grundlagen rund um den Waffenbesitz
Das Schweizer Waffengesetz (WG) regelt den Erwerb, Besitz und die Abgabe von Waffen. Gemäss den Vorschriften sind nicht alle Waffen verbotene Gegenstände, für gewisse Kategorien gelten jedoch strenge Vorschriften. Wer eine Waffe nicht mehr benötigt oder aus Sicherheitsgründen darauf verzichten möchte, hat die Möglichkeit, diese freiwillig und ohne rechtliche Konsequenzen abzugeben. So auch bei der Polizei Region Pfäffikon.

Wo und wie kann man Waffen abgeben?
In der Schweiz gibt es verschiedene Stellen, an die man sich für eine Waffenabgabe wenden kann:
• Polizeidienststellen: Wer eine Waffe abgeben möchte, kann dies bei der örtlichen Polizei tun. Es empfiehlt sich, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen, um den Ablauf zu klären. Die Waffe sollte in einem sicheren Behältnis transportiert werden.
• Armeelogistikcenter: Militärische Waffen, die nicht mehr benötigt werden, können in den Logistikzentren der Schweizer Armee abgegeben werden.
• Spezielle Sammelaktionen: In unregelmässigen Abständen organisieren Kantone oder Gemeinden Sammelaktionen, bei denen Bürger ihre Waffen mit minimalem bürokratischem Aufwand abgeben können.

Gründe für eine freiwillige Abgabe
• Sicherheitsbedenken: In Haushalten mit Kindern oder psychisch belasteten Personen kann eine Schusswaffe ein Risiko darstellen. Eine sichere Lösung ist oft die Abgabe.
• Erbschaften: Viele Menschen erben Waffen von verstorbenen Angehörigen, wissen jedoch nicht, wie sie diese handhaben oder legal verwahren sollen. Die Abgabe stellt eine einfache Möglichkeit dar, sich dieser Verantwortung zu entledigen.
• Keine Nutzung mehr: Jagd- oder Sportwaffen, die nicht mehr benutzt werden, können durch unsachgemässe Lagerung ein Sicherheitsrisiko darstellen.
• Bewusstsein für gesellschaftliche Verantwortung: Einige Personen geben ihre Waffen aus der Überzeugung ab, dass weniger Waffen im Umlauf zu mehr Sicherheit führen.

Auswirkungen der freiwilligen Waffenabgabe
Die freiwillige Abgabe reduziert die Zahl ungenutzter oder unsicher gelagerter Waffen. Das kann potenziell zu einer Verringerung von Unfällen und Gewaltverbrechen führen.
Eine Studie der Universität Groningen hat gezeigt, dass der Zugang zu Waffen ein entscheidender Faktor für einen Suizid sein kann. Durch die freiwillige Abgabe wird das Risiko verringert, dass sich gefährdete Personen Zugang zu einer Waffe verschaffen. Auch im Bereich der häuslichen Gewalt kann die Verringerung der Waffenanzahl präventive Wirkung haben.

Waffen abgeben – Gefahren vermindern
Die freiwillige Waffenabgabe ist eine einfache und legale Möglichkeit, um Waffen sicher aus dem Verkehr zu ziehen. Die Abgabe leistet einen wichtigen Beitrag zur Verminderung potenzieller Gefahren. Wer eine ungenutzte oder unerwünschte Waffe besitzt, kann sie unkompliziert bei den Behörden abgeben und damit zur allgemeinen Sicherheit in der Schweiz beitragen.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, zögern Sie bitte nicht, sich an die Polizei Region Pfäffikon zu wenden.

Freiwillig abgegebene Waffen

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